Post-Closing-Integration
Nach dem Closing beginnt die Integration. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Schritte nach dem Vollzug strukturiert abzuarbeiten.
Mit dem Closing ist die Transaktion rechtlich vollzogen, die eigentliche Arbeit beginnt jedoch danach. Register sind zu aktualisieren, Vollmachten zu ändern, Verträge und Mitarbeiter zu informieren und Systeme zusammenzuführen. Parallel laufen Earn-out und Garantiefristen weiter.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie hilft Ihnen, die Integration zu strukturieren und Fristen nicht aus dem Blick zu verlieren.
Arbeiten Sie die Integrationsschritte ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen lässt sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.
0 von 10 Punkten erledigt
01 Register, Vollmachten und Verträge
Hier wird der Eigentümerwechsel nach außen umgesetzt.
02 Mitarbeiter und Systeme
Hier wird das Unternehmen operativ zusammengeführt.
03 Fristen und Nachläufer
Hier behalten Sie die offenen Punkte aus dem Kaufvertrag im Blick.
Worauf es rechtlich ankommt
Änderungen bei Geschäftsführung und Gesellschaftern wirken gegenüber Dritten erst mit der Eintragung ins Firmenbuch (§§ 10, 11 UGB). Bei einem Betriebsübergang bleiben Arbeitsverhältnisse grundsätzlich aufrecht und gehen auf den Erwerber über (AVRAG).
Garantie- und Verjährungsfristen aus dem Kaufvertrag laufen nach dem Closing weiter; werden sie versäumt, können Ansprüche verfallen. Welche Schritte nach dem Vollzug vorrangig sind, hängt von Struktur, Branche und den Vereinbarungen des Einzelfalls ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und ist kein fertiges Rechtsschreiben.
Passende Werkzeuge und Checklisten
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
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