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von Brandauer RA
Schwerpunkt

Gesellschafterstreit.

Konflikte zwischen Gesellschaftern lösen, bevor sie das Unternehmen lähmen oder eine Transaktion gefährden.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihre Kanzlei

BRANDAUER Rechtsanwälte

Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht

Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.

Ein Gesellschafterstreit bindet Kapital, Zeit und Vertrauen. Wenn sich Gesellschafter über Strategie, Ausschüttungen oder die Besetzung der Geschäftsführung nicht mehr einig werden, leidet zuerst das operative Geschäft und bald der Wert des Unternehmens. Wir begleiten Sie von der ersten Eskalation bis zur tragfähigen Lösung.

Häufig endet ein solcher Konflikt im Verkauf von Anteilen oder im Ausstieg eines Gesellschafters. Genau hier berühren sich Gesellschaftsrecht und Unternehmenskauf, denn ein ungelöster Streit ist ein Transaktionshindernis und zugleich oft der Auslöser für den Verkauf. Wir denken beide Ebenen von Beginn an zusammen.

Ihre Lage einordnen

Gesellschafterstreit, welche Schritte passen zu Ihrer Lage?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Position und Ziel. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung Ihrer Situation.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Halten Sie die Mehrheit oder eine Minderheit der Anteile?

Ihre Beteiligungshöhe bestimmt, welche Rechte Sie durchsetzen und welche Schritte sinnvoll sind. Mehrheit und Minderheit haben unterschiedliche Hebel.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Als Minderheitsgesellschafter stehen Ihnen Minderheitenrechte, die Anfechtung von Beschlüssen sowie Auskunfts- und Kontrollrechte zu.

Auch ohne Mehrheit sind Sie nicht ohne Hebel: Das Gesellschaftsrecht kennt Minderheitenrechte, die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse und Auskunfts- sowie Kontrollrechte. So lässt sich verhindern, dass die Mehrheit über Ihren Kopf entscheidet.

Ein zentrales Thema ist der Schutz vor Verwässerung Ihrer Beteiligung, etwa bei Kapitalmaßnahmen ohne sachlichen Grund. Wir prüfen Ihre Rechtsstellung, sichern Ihre Informationsrechte und wehren Beschlüsse ab, die Ihre Position unzulässig schwächen.

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02

Mit der Mehrheit können Sie Beschlüsse fassen, müssen aber auf ordnungsgemäße Beschlussfassung, Dokumentation und Schutz gegen Anfechtung achten.

Die Mehrheit erlaubt es Ihnen, Beschlüsse durchzusetzen. Damit sie Bestand haben, kommt es auf die ordnungsgemäße Beschlussfassung an: korrekte Einberufung der Generalversammlung, Einhaltung des Gesellschaftsvertrags und des Gleichbehandlungsgebots sowie eine saubere Dokumentation.

Formfehler oder die Missachtung von Minderheitenrechten machen Beschlüsse anfechtbar. Wir bereiten die Beschlussfassung vor, dokumentieren sie belastbar und sichern das Ergebnis gegen eine spätere Anfechtung ab.

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03

Eine Trennung über Ausschluss oder Einziehung von Anteilen samt Abfindung verlangt eine tragfähige gesellschaftsvertragliche Grundlage.

Wollen Sie sich von einem Mitgesellschafter trennen, kommen der Ausschluss aus wichtigem Grund oder die Einziehung von Anteilen in Betracht. Beide Wege setzen in der Regel eine Grundlage im Gesellschaftsvertrag und das Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen voraus.

Mit dem Ausscheiden stellt sich die Frage der Abfindung, deren Höhe von der Unternehmensbewertung abhängt. Wir prüfen die gesellschaftsvertragliche Grundlage, setzen die Trennung um und gestalten die Abfindung so, dass sie nicht zum nächsten Streitpunkt wird.

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Die Instrumente im Überblick

Rechtliche Instrumente im Gesellschafterstreit

Je nach Konfliktlage stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Die Tabelle ordnet, wann ein Instrument einschlägig ist und welche Rechtsfolge es auslöst.

Instrumente im Gesellschafterstreit nach Anlass und Rechtsfolge
Instrument Wann einschlägig Rechtsfolge
Beschlussanfechtung Beschlussanfechtung Beschluss fehlerhaft gefasst, etwa unter Verletzung des Gesellschaftsvertrags oder des Gleichbehandlungsgebots Der angefochtene Beschluss kann für unwirksam erklärt werden
Ausschluss / Einziehung Ausschluss oder Einziehung Wichtiger Grund in der Person eines Gesellschafters, Grundlage im Gesellschaftsvertrag Der Gesellschafter scheidet aus, sein Anteil geht über oder wird eingezogen
Abfindung Abfindung Ein Gesellschafter scheidet durch Ausschluss, Einziehung oder Verkauf aus Anspruch auf eine Abfindung nach Gesellschaftsvertrag oder Bewertung
Auflösung / Austritt Auflösung oder Austritt Dauerhafte Blockade oder Pattsituation ohne tragfähige Lösung Austritt des Gesellschafters oder Auflösung der Gesellschaft

Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Welches Instrument trägt, hängt von Gesellschaftsform, Gesellschaftsvertrag und Konfliktlage ab.

Wie Gesellschafterkonflikte entstehen

Konflikte entzünden sich selten an einer einzelnen Frage. Meist wirken mehrere Ursachen zusammen: unterschiedliche Erwartungen an Ausschüttung und Reinvestition, ungleicher Arbeitseinsatz der Gesellschafter, der Streit um die Geschäftsführung oder ein schleichender Vertrauensverlust. Besonders kritisch sind Pattsituationen, in denen sich zwei gleich starke Lager blockieren und keine Mehrheit zustande kommt.

Viele dieser Konflikte lassen sich auf Lücken im Gesellschaftsvertrag zurückführen. Fehlen klare Regeln zu Stimmrechten, Aufgriffsrechten und zur Lösung von Pattsituationen, eskaliert ein sachlicher Interessengegensatz schnell zur dauerhaften Blockade. Wir analysieren den Gesellschaftsvertrag und die tatsächliche Konfliktlage, bevor wir eine Strategie empfehlen.

Beschlussanfechtung, Ausschluss und Abfindung

Wurde ein Beschluss fehlerhaft gefasst, etwa unter Verletzung des Gesellschaftsvertrags oder des Gleichbehandlungsgebots, kommt eine Anfechtung in Betracht. In schweren Fällen kann ein Gesellschafter aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, oder sein Anteil wird nach den Regeln des Gesellschaftsvertrags eingezogen. Beide Wege sind an strenge Voraussetzungen und Fristen gebunden.

Scheidet ein Gesellschafter aus, stellt sich die Frage der Abfindung. Ihre Höhe hängt von der Unternehmensbewertung ab, die im Gesellschaftsvertrag oder nach anerkannten Bewertungsmethoden zu ermitteln ist. Streit entsteht oft über den Bewertungsstichtag, die Methode und Abschläge. Wir setzen Ansprüche durch oder wehren überzogene Forderungen ab und ziehen bei Bedarf Sachverständige hinzu.

Exit, Auflösung und Beilegung

Lässt sich die Zusammenarbeit nicht fortsetzen, führt der Weg häufig über den Verkauf der Anteile an einen Mitgesellschafter oder einen externen Erwerber. In der letzten Konsequenz steht die Auflösung der Gesellschaft. Beide Optionen erfordern eine saubere vertragliche Gestaltung, damit Haftung, Gewährleistung und offene Forderungen nicht später erneut zum Streit werden.

Wir bevorzugen, wo möglich, die außergerichtliche Beilegung, etwa über Verhandlung, Mediation oder maßgeschneiderte Ausstiegsmodelle. Sie schont Werte und Beziehungen und hält das Unternehmen handlungsfähig. Wenn eine gerichtliche Klärung unausweichlich ist, vertreten wir Sie konsequent und behalten dabei stets die wirtschaftliche Lösung im Blick.

Ablauf und nötige Dokumente

Ein Gesellschafterstreit eskaliert meist in Stufen: Aus einem sachlichen Meinungsunterschied wird eine Blockade in der Generalversammlung, dann folgen angefochtene Beschlüsse, verweigerte Auskünfte und schließlich der Ruf nach Trennung oder Auflösung. Wer früh ansetzt, hat mehr Gestaltungsspielraum und vermeidet, dass sich Fronten verhärten.

Für die Einordnung Ihrer Lage sind einige Dokumente entscheidend: der Gesellschaftsvertrag mit seinen Regeln zu Stimmrechten und Aufgriffsrechten, die Gesellschafterbeschlüsse samt Protokollen, der Firmenbuchauszug und ein etwaiger Syndikatsvertrag. Wir werten diese Unterlagen aus, bevor wir eine Strategie empfehlen, damit jeder Schritt auf einer belastbaren Grundlage steht.

Warnsignale und nächste Schritte

Bestimmte Anzeichen sollten Sie ernst nehmen: eine wiederkehrende Blockade in der Generalversammlung, eine verweigerte Auskunft über die Geschäfte der Gesellschaft oder die drohende Verjährung der Anfechtungsfrist für einen strittigen Beschluss. Wer hier zögert, verliert oft Rechte, die sich später nicht mehr durchsetzen lassen.

Der nächste sinnvolle Schritt ist eine anwaltliche Prüfung Ihrer Position und der bestehenden Fristen. Wir ordnen Ihre Beteiligung ein, sichern fristgebundene Rechte und entwickeln eine Strategie von der Beilegung bis zur Trennung. So bleibt das Heft des Handelns bei Ihnen.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Konflikts.

FAQ

Häufige Fragen.

Was kann ich bei einer Pattsituation zwischen zwei gleich starken Gesellschaftern tun? +
Zunächst prüfen wir, ob der Gesellschaftsvertrag Mechanismen zur Lösung von Pattsituationen vorsieht, etwa Aufgriffsrechte oder Schlichtungsklauseln. Fehlen solche Regeln, kommen Verhandlung, ein wechselseitiges Kaufangebot oder im äußersten Fall die Auflösung in Betracht.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschafter ausgeschlossen werden? +
Ein Ausschluss setzt grundsätzlich einen wichtigen Grund voraus, etwa eine schwere Pflichtverletzung, die den anderen Gesellschaftern die Fortsetzung unzumutbar macht. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach Gesellschaftsform, Gesellschaftsvertrag und Einzelfall.
Wie wird die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters berechnet? +
Maßgeblich sind zunächst die Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Fehlen sie, wird der Anteilswert nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt. Strittig sind oft Bewertungsstichtag, Methode und etwaige Abschläge, weshalb häufig ein Sachverständiger hinzugezogen wird.

Gesellschafterstreit lösen oder absichern?

Wir bewerten Ihre Konfliktlage und entwickeln eine Strategie von der Beilegung bis zum Anteilsverkauf. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Kontakt

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg