Lexikon
Unternehmenskauf von A bis Z.
Die wichtigsten Begriffe rund um Share Deal, Asset Deal, Due Diligence, SPA und Closing verständlich erklärt, jeweils mit Verweisen auf vertiefende Themenseiten.
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BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Unternehmens-, Gesellschafts- und Transaktionsrecht
Hinter jeder Transaktion steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Unternehmenskauf prüfen wir mit Blick auf Struktur, Vertrag, Steuern und Haftung.
A
C
- Change of Control Vertragsklausel, die einem Vertragspartner bei einem Kontrollwechsel im anderen Unternehmen besondere Rechte (etwa Kündigung oder Zustimmung) einräumt.
- Closing Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
- Completion Accounts Kaufpreismechanismus mit nachträglicher Anpassung anhand einer auf den Vollzugsstichtag erstellten Abschlussbilanz.
D
E
F
G
- Garantien Selbstständige Zusicherungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften des Unternehmens, deren Verletzung Schadenersatz- oder Anpassungsansprüche auslöst.
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) Vertrag, der die Parteien zur vertraulichen Behandlung der im Transaktionsprozess offengelegten Informationen verpflichtet.
- Gesellschafterstreit Konflikt zwischen Gesellschaftern über Führung, Gewinnverteilung oder Ausstieg, der den Bestand und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden kann.
L
- Letter of Intent (LOI) Absichtserklärung zu Beginn einer Transaktion, die Eckpunkte und Ablauf festhält, regelmäßig aber noch nicht zum Vertragsabschluss verpflichtet.
- Locked Box Kaufpreismechanismus, bei dem der Preis auf einem festen, vergangenen Stichtag basiert und nach Closing nicht mehr angepasst wird.
S
- Share Deal Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der Geschäftsanteile (etwa GmbH-Anteile) am Rechtsträger, der mit allen Aktiva und Passiva fortbesteht.
- Signing Die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags, mit der die Parteien schuldrechtlich gebunden werden; der dingliche Vollzug folgt beim Closing.
V
- Verkäuferdarlehen (Vendor Loan) Ein Darlehen des Verkäufers an den Käufer, mit dem ein Teil des Kaufpreises gestundet und über die Zeit zurückgezahlt wird.
- Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent) Aufschiebende Bedingungen, die zwischen Signing und Closing erfüllt sein müssen, bevor die Transaktion vollzogen wird.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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