Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Wettbewerbsverbot

Vertragliche Verpflichtung des Verkäufers, dem verkauften Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum keine Konkurrenz zu machen.

Kurz erklärt

Das Wettbewerbsverbot (Non-Compete) sichert den vom Käufer bezahlten Unternehmenswert, insbesondere Kundenstamm und Know-how. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach dem Closing in einem definierten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Rahmen nicht in Konkurrenz zum verkauften Unternehmen zu treten. Ohne eine solche Klausel könnte der Verkäufer den übergegangenen Wert wieder abziehen.

Damit das Verbot wirksam und kartellrechtlich zulässig ist, muss es in Umfang und Dauer auf das zum Schutz der Transaktion Notwendige beschränkt sein. Üblich sind Laufzeiten von zwei bis drei Jahren. Eine zu weite Klausel kann nach österreichischem Recht ganz oder teilweise unwirksam sein. Häufig wird das Verbot mit einer Vertragsstrafe und einer Geheimhaltungspflicht kombiniert.

Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?

Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg