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von Brandauer RA
Lexikon

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Vertrag, der die Parteien zur vertraulichen Behandlung der im Transaktionsprozess offengelegten Informationen verpflichtet.

Kurz erklärt

Die Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) wird regelmäßig vor Aufnahme inhaltlicher Gespräche und vor der Due Diligence geschlossen. Sie definiert vertrauliche Informationen, zulässige Nutzungszwecke, den berechtigten Empfängerkreis und die Dauer der Geheimhaltungspflicht. Häufig wird sie mit dem Letter of Intent kombiniert.

Zur Durchsetzung enthalten NDAs oft Vertragsstrafen, da der konkrete Schaden bei Geheimnisverrat schwer nachweisbar ist. Ergänzend greift in Österreich der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem UWG. Bei einem geplanten Wettbewerbsverbot nach Vollzug ist eine eigene Regelung erforderlich.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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