Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Letter of Intent (LOI)

Absichtserklärung zu Beginn einer Transaktion, die Eckpunkte und Ablauf festhält, regelmäßig aber noch nicht zum Vertragsabschluss verpflichtet.

Kurz erklärt

Der Letter of Intent (LOI), auch Term Sheet oder Memorandum of Understanding, dokumentiert die grundsätzliche Kaufabsicht und die wesentlichen Eckpunkte wie Struktur, indikativen Kaufpreis, Exklusivität und Zeitplan. Er bildet die Grundlage für die folgende Due Diligence und die Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags.

Inhaltlich sind die meisten Punkte unverbindlich, einzelne Klauseln (Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostentragung) werden jedoch bewusst rechtsverbindlich gestaltet. In Österreich kann aus einem LOI eine vorvertragliche Haftung (culpa in contrahendo) entstehen, wenn Verhandlungen treuwidrig abgebrochen werden. Eine begleitende Geheimhaltungsvereinbarung ist üblich.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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