Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent)
Aufschiebende Bedingungen, die zwischen Signing und Closing erfüllt sein müssen, bevor die Transaktion vollzogen wird.
Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent, CPs) sind im Unternehmenskaufvertrag festgelegte Voraussetzungen, die in der Interimsperiode zwischen Signing und Closing eintreten müssen. Typische CPs sind kartellrechtliche Freigaben, Zustimmungen aufgrund von Change-of-Control-Klauseln, Finanzierungszusagen oder die Bestellung von Sicherheiten.
Erst wenn alle Bedingungen erfüllt oder wirksam verzichtet sind, tritt die Vollzugspflicht ein. Bleiben CPs bis zum vereinbarten Long Stop Date offen, kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Die Parteien regeln zudem, welche Partei für die Erfüllung welcher Bedingung verantwortlich ist (Best Efforts).
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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Signing
Die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrags, mit der die Parteien schuldrechtlich gebunden werden; der dingliche Vollzug folgt beim Closing.
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Closing
Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
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Change of Control
Vertragsklausel, die einem Vertragspartner bei einem Kontrollwechsel im anderen Unternehmen besondere Rechte (etwa Kündigung oder Zustimmung) einräumt.
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Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
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