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von Brandauer RA
Lexikon

Change of Control

Vertragsklausel, die einem Vertragspartner bei einem Kontrollwechsel im anderen Unternehmen besondere Rechte (etwa Kündigung oder Zustimmung) einräumt.

Kurz erklärt

Change-of-Control-Klauseln finden sich in Verträgen des Zielunternehmens, etwa in Kredit-, Liefer-, Lizenz- oder Mietverträgen. Wechselt die Kontrolle, beispielsweise durch einen Share Deal, kann der Vertragspartner ein Kündigungs- oder Zustimmungsrecht haben. Solche Klauseln sind in der Due Diligence systematisch zu identifizieren.

Erforderliche Zustimmungen werden regelmäßig als Vollzugsbedingung im Unternehmenskaufvertrag aufgenommen, damit das Closing nicht den Wegfall wesentlicher Verträge auslöst. Beim Asset Deal stellt sich das Problem als Frage der Vertragsübernahme mit Zustimmung des Vertragspartners.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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