Firmenbuch
Das öffentliche Register, in dem Unternehmen und ihre rechtserheblichen Verhältnisse in Österreich eingetragen und veröffentlicht werden.
Das Firmenbuch ist das von den Gerichten geführte öffentliche Register für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und eingetragene Einzelunternehmer. Nach § 1 FBG dient es der Offenlegung rechtserheblicher Tatsachen wie Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis, Stammkapital und Sitz. Eintragungen genießen Publizitätswirkung und schützen den guten Glauben des Rechtsverkehrs.
Im Rahmen eines Unternehmenskaufs ist das Firmenbuch zentrale Quelle der Due Diligence und Ziel von Folgeeintragungen. Nach der Abtretung von Geschäftsanteilen oder einem Geschäftsführerwechsel werden die neuen Verhältnisse dort eingetragen. Der Firmenbuchstand wird häufig als Garantie im Unternehmenskaufvertrag abgesichert.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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Abtretung von Geschäftsanteilen
Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, die in Österreich der Form des Notariatsakts bedarf.
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Due Diligence
Die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor dem Kauf in rechtlicher, steuerlicher, finanzieller und betrieblicher Hinsicht.
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Betriebsübergang
Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber, der insbesondere arbeitsrechtliche Schutzfolgen auslöst.
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Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
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