Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Firmenbuch

Das öffentliche Register, in dem Unternehmen und ihre rechtserheblichen Verhältnisse in Österreich eingetragen und veröffentlicht werden.

Kurz erklärt

Das Firmenbuch ist das von den Gerichten geführte öffentliche Register für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und eingetragene Einzelunternehmer. Nach § 1 FBG dient es der Offenlegung rechtserheblicher Tatsachen wie Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis, Stammkapital und Sitz. Eintragungen genießen Publizitätswirkung und schützen den guten Glauben des Rechtsverkehrs.

Im Rahmen eines Unternehmenskaufs ist das Firmenbuch zentrale Quelle der Due Diligence und Ziel von Folgeeintragungen. Nach der Abtretung von Geschäftsanteilen oder einem Geschäftsführerwechsel werden die neuen Verhältnisse dort eingetragen. Der Firmenbuchstand wird häufig als Garantie im Unternehmenskaufvertrag abgesichert.

Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?

Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg