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von Brandauer RA
Lexikon

Gesellschafterstreit

Konflikt zwischen Gesellschaftern über Führung, Gewinnverteilung oder Ausstieg, der den Bestand und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden kann.

Kurz erklärt

Ein Gesellschafterstreit entsteht, wenn Gesellschafter über strategische Entscheidungen, Geschäftsführung, Gewinnverwendung oder den Ausstieg uneins sind. Bei einer Patt-Situation (Deadlock) kann die Gesellschaft handlungsunfähig werden. Mögliche Auswege reichen von Mediation über die Ausschließung oder den Austritt eines Gesellschafters bis zur Auflösung. Maßgeblich sind Gesellschaftsvertrag und das GmbHG.

Im Transaktionskontext ist der Gesellschafterstreit doppelt relevant: Bestehende Streitigkeiten sind in der Due Diligence aufzudecken und über Garantien oder Freistellungen abzusichern. Vorbeugend regeln Gesellschaftsverträge Mehrheitserfordernisse, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte sowie Abfindungsklauseln, um künftige Konflikte beim Ausstieg zu entschärfen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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