Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Freistellung

Vertragliche Zusage des Verkäufers, den Käufer für ein konkret bezeichnetes Risiko vollständig schadlos zu halten.

Kurz erklärt

Die Freistellung (Indemnity) verpflichtet den Verkäufer, den Käufer für ein bestimmtes, oft aus der Due Diligence bekanntes Risiko (etwa eine laufende Steuerprüfung, ein Umweltrisiko oder einen Rechtsstreit) Euro für Euro freizustellen. Anders als bei den Garantien kommt es nicht auf eine Wertminderung des Unternehmens an, sondern auf den Eintritt des definierten Tatbestands.

Freistellungen werden für identifizierte oder besonders kritische Einzelrisiken vereinbart und sind häufig von Haftungsgrenzen wie Cap oder Verjährung ausgenommen oder unterliegen eigenen Schwellen. Sie ergänzen das Garantieregime im Unternehmenskaufvertrag und werden oft über ein Escrow abgesichert.

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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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