Freistellung
Vertragliche Zusage des Verkäufers, den Käufer für ein konkret bezeichnetes Risiko vollständig schadlos zu halten.
Die Freistellung (Indemnity) verpflichtet den Verkäufer, den Käufer für ein bestimmtes, oft aus der Due Diligence bekanntes Risiko (etwa eine laufende Steuerprüfung, ein Umweltrisiko oder einen Rechtsstreit) Euro für Euro freizustellen. Anders als bei den Garantien kommt es nicht auf eine Wertminderung des Unternehmens an, sondern auf den Eintritt des definierten Tatbestands.
Freistellungen werden für identifizierte oder besonders kritische Einzelrisiken vereinbart und sind häufig von Haftungsgrenzen wie Cap oder Verjährung ausgenommen oder unterliegen eigenen Schwellen. Sie ergänzen das Garantieregime im Unternehmenskaufvertrag und werden oft über ein Escrow abgesichert.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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Garantien
Selbstständige Zusicherungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften des Unternehmens, deren Verletzung Schadenersatz- oder Anpassungsansprüche auslöst.
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Disclosure Letter
Offenlegungsschreiben des Verkäufers, das Ausnahmen und Einschränkungen zu den im Kaufvertrag abgegebenen Garantien dokumentiert.
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Escrow (Treuhand)
Treuhänderische Verwahrung eines Teils des Kaufpreises durch einen neutralen Dritten zur Absicherung von Ansprüchen nach dem Closing.
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Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
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