Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Garantien

Selbstständige Zusicherungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften des Unternehmens, deren Verletzung Schadenersatz- oder Anpassungsansprüche auslöst.

Kurz erklärt

Garantien (Warranties) sind eigenständige, verschuldensunabhängige Zusicherungen des Verkäufers im Unternehmenskaufvertrag über Bestand und Eigenschaften des Kaufgegenstands, etwa zu Anteilen, Bilanzen, Verträgen, Steuern oder Rechtsstreitigkeiten. Sie ersetzen in der Praxis das dispositive gesetzliche Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB), das im Vertrag regelmäßig abbedungen wird.

Die Rechtsfolgen einer Garantieverletzung (Schadenersatz, Kaufpreisminderung) regelt der Vertrag samt Haftungsgrenzen wie De-minimis, Basket, Cap und Verjährung. Bekannte Risiken werden über den Disclosure Letter offengelegt, gezielt zugewiesene Risiken über eine Freistellung abgedeckt.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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