Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

MAC-Klausel

Klausel, die dem Käufer bei einer wesentlichen nachteiligen Veränderung (Material Adverse Change) zwischen Signing und Closing einen Rücktritt erlaubt.

Kurz erklärt

Die MAC-Klausel (Material Adverse Change) schützt den Käufer in der Interimsperiode zwischen Signing und Closing. Tritt eine vertraglich definierte wesentliche nachteilige Veränderung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Zielunternehmens ein, kann der Käufer vom Vollzug Abstand nehmen oder Anpassungen verlangen. Damit wird das Risiko unvorhergesehener Verschlechterungen verteilt.

In der Praxis sind MAC-Klauseln eng definiert und mit Ausnahmen (etwa allgemeine Marktentwicklungen oder Branchentrends) versehen, sodass eine Berufung selten gelingt. Die MAC-Klausel ist häufig als zusätzliche Vollzugsbedingung im Unternehmenskaufvertrag ausgestaltet.

Mehr dazu auf unternehmenskauf-anwalt.at

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

Transaktion strukturieren, Vertrag prüfen, Risiken absichern?

Beim Unternehmenskauf entscheiden Struktur, Prüfung und Vertrag. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg