Verkäuferdarlehen (Vendor Loan)
Ein Darlehen des Verkäufers an den Käufer, mit dem ein Teil des Kaufpreises gestundet und über die Zeit zurückgezahlt wird.
Beim Verkäuferdarlehen (Vendor Loan) finanziert der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises selbst, indem er diesen Betrag stundet. Der Käufer zahlt den gestundeten Teil verzinst über einen vereinbarten Zeitraum zurück. Das Instrument überbrückt Finanzierungslücken, signalisiert Vertrauen in das Zielunternehmen und kann mit einem Earn-out kombiniert werden.
Für den Verkäufer bedeutet das Vendor Loan ein Kreditrisiko, das über Sicherheiten, Verpfändung der Anteile oder eine Nachrangabrede gegenüber finanzierenden Banken geregelt wird. Die Konditionen, Verzinsung und Sicherheiten werden im Unternehmenskaufvertrag oder in einem gesonderten Darlehensvertrag festgehalten, häufig flankiert von einem Escrow.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.
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Earn-out
Variabler Kaufpreisbestandteil, der nach Closing von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Zielunternehmens abhängt.
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Escrow (Treuhand)
Treuhänderische Verwahrung eines Teils des Kaufpreises durch einen neutralen Dritten zur Absicherung von Ansprüchen nach dem Closing.
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Closing
Der dingliche Vollzug der Transaktion, bei dem nach Erfüllung aller Bedingungen die Anteile übertragen und der Kaufpreis bezahlt werden.
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Unternehmenskaufvertrag (SPA)
Der zentrale Vertrag über den Erwerb eines Unternehmens (Share oder Asset Deal), der Kaufgegenstand, Kaufpreis, Garantien und Vollzug regelt.
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