Kauf
von Brandauer RA
Lexikon

Asset Deal

Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter (Anlagen, Vorräte, Verträge, Forderungen) statt der Geschäftsanteile.

Kurz erklärt

Beim Asset Deal kauft der Erwerber die Aktiva und meist auch ausgewählte Passiva eines Unternehmens, nicht jedoch den Rechtsträger selbst. Jeder Vermögensgegenstand muss einzeln übertragen werden (Singularsukzession). Verträge mit Dritten gehen nur mit deren Zustimmung über. Der Käufer kann gezielt auswählen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten er übernimmt, was eine bewusste Risikosteuerung ermöglicht. Demgegenüber steht der Share Deal.

Steuerlich erlaubt der Asset Deal eine Aufstockung der Buchwerte (Step-up) und damit künftiges Abschreibungspotenzial. Zu beachten sind die Haftung für übernommene Betriebsverbindlichkeiten nach § 1409 ABGB, die Firmenfortführung nach § 38 UGB und der arbeitsrechtliche Betriebsübergang nach AVRAG.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Transaktion.

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