Bleibt eine Closing-Bedingung offen, ist der Kaufpreis häufig noch nicht fällig oder darf noch nicht freigegeben werden. Der Vertrag sollte dennoch zeigen, welche Beträge bereits gezahlt, treuhändig verwahrt oder für die Vorbereitung der Transaktion aufgewendet wurden. Ohne eine solche Zuordnung wird die spätere Abrechnung unnötig schwierig.
Für Vorleistungen gehören Rückgabe, Löschung oder Verrechnung in eine eigene Regelung. Das kann etwa Unterlagen aus dem Datenraum, Vollmachten, Sicherheiten, bereits bestellte Dienstleistungen oder die Vorbereitung von Finanzierungsunterlagen betreffen. Jede Rückabwicklung braucht einen Nachweis und eine zuständige Person.
Die Kostenverteilung sollte den Anlass der Verzögerung nicht pauschal voraussetzen. Sinnvoll ist eine Regelung, welche Kosten jede Partei selbst trägt, welche gemeinsam veranlasst wurden und wie zusätzliche Kosten bei einer Verlängerung behandelt werden. Das betrifft auch die Frage, ob externe Gebühren unabhängig vom späteren Closing anfallen.