Verlustvorträge können einen Share Deal wirtschaftlich attraktiv machen. Genau deshalb muss der Käufer prüfen, ob der vermeintliche Steuervorteil nach dem Eigentümerwechsel überhaupt nutzbar bleibt. Das Mantelkaufverbot des § 8 Abs 4 Z 2 KStG ist kein Detail für die Schlussrunde, sondern ein Punkt für Bewertung, Steuerberatung und SPA.
Hier geht es nicht um einen weiteren Überblick zu steuerlichen Due Diligence. Entscheidend ist, dass er zeigt, wie Verlustvorträge im Unternehmenskauf geprüft, im Kaufpreis vorsichtig behandelt und durch Steuerklauseln, Conditions oder Freistellungen abgesichert werden.