Das schriftliche Verlangen sollte klar erkennen lassen, wer als nachfolgender Abschlussprüfer anfragt und welche geprüfte Gesellschaft betroffen ist. Der Bezug zur zuletzt durchgeführten Abschlussprüfung sollte ebenso feststehen wie die einzelnen Prüfungsfragen, zu denen Informationen benötigt werden.
Eine sachbezogene Anfrage kann etwa nach einer konkreten Prüfungsfeststellung, einer offenen Bilanzierungsfrage, einem im Prüfungsbericht behandelten Sachverhalt oder einer noch ungeklärten Abstimmung fragen. Die Anfrage sollte erklären, weshalb die Information für die nachfolgende Abschlussprüfung relevant ist. Eine gesetzliche Antwortfrist nennt § 275 Abs. 1 UGB für diesen Zugang nicht.
Für den Prüferwechsel im Unternehmenskauf gehören Anfrage, Zustellung, Antwort, übermittelte Unterlagen und offene Rückfragen in eine nachvollziehbare Dokumentation. So bleibt erkennbar, welche Information bereits vorlag und welche Frage im Übergang noch geklärt werden muss.