Der Wechsel des Rechtsträgers braucht eine eigene behördliche Übergangsprüfung.
Ermitteln Sie zuerst das anwendbare Landesrecht und den genauen Umfang der Übertragung. In Salzburg bedarf die Übertragung oder Verpachtung einer Krankenanstalt auf einen anderen Rechtsträger der Bewilligung der Landesregierung. Ordnen Sie dazu Errichtungsbewilligung, Betriebsbewilligung, Anstaltsordnung, Haftpflichtversicherung, Personalunterlagen und die ärztliche Leitung dem neuen Rechtsträger zu.
Das Closing sollte erst an den konkret beschriebenen Genehmigungsstatus anknüpfen. Halten Sie außerdem fest, welche Unterlagen der bisherige Rechtsträger übergeben und welche Meldungen oder Anträge der Erwerber einbringen muss.