Die Anzeigevoraussetzungen sind anhand der ersten Angaben noch nicht sicher eingeordnet.
Erheben Sie vor Signing die Beteiligungsquote, die Stimmrechte, die Kontrollrechte und jede Gesellschaft in der Erwerbskette. Eine qualifizierte Beteiligung kann auch bei einem Anteil unter 10 Prozent durch maßgeblichen Einfluss entstehen. § 20 BWG knüpft die hier behandelte Vorabanzeige an den Erwerb oder die Erhöhung mit Erreichen oder Überschreiten von 20 Prozent, 30 Prozent oder 50 Prozent oder an die Begründung einer Tochterstellung.
Dokumentieren Sie das Ergebnis der Prüfung. Eine bloße Prozentangabe reicht bei indirekten Beteiligungen, Stimmbindungen oder Vetorechten nicht aus. Die allgemeine Genehmigungslandschaft beim Unternehmenskauf behandelt der Beitrag zu Behörden und Genehmigungen.