Vor Signing sollte eine Liste aller gebuchten Reisen mit einem einheitlichen Datenstand erstellt werden. Sie sollte zumindest Reisenden- oder Buchungsnummer, Reisebeginn und Reiseende, gebuchte Leistungen, Leistungserbringer, bereits bezahlte Beträge, offene Zahlungen und den vorgesehenen Veranstalter nach dem Closing enthalten. Für Gruppenreisen und verbundene Reiseleistungen sind die Zuordnungen gesondert zu dokumentieren.
Der Stichtag des Kaufvertrags ist nur ein technischer Anker. Er beantwortet nicht, wem eine Zahlung wirtschaftlich zuzuordnen ist oder wer eine Reiseleistung gegenüber dem Reisenden schuldet. Diese Fragen müssen für bereits laufende, bevorstehende und erst nach dem Closing beginnende Reisen aus Vertrag, Buchungssystem und Zahlungsnachweis zusammengeführt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Rückerstattungsanträge, Umbuchungen, Gutscheine, offene Forderungen von Leistungserbringern und Reisen mit einer Beförderung zum Abreiseort. Der Käufer sollte auch klären, wer bei einer Störung nach dem Closing die Kommunikation führt und ob der Sicherungsgeber die Daten und den künftigen Ansprechpartner anerkennt.