Der Erwerb aus dem laufenden Verfahren folgt einer eigenen Logik.
Der Insolvenzverwalter handelt für die Masse im Konkursverfahren und im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Befugnisse nach § 171 IO behält der Schuldner bei Eigenverwaltung, doch Geschäfte nach § 117 IO schließt der Sanierungsverwalter gemäß § 172 IO ab. Die Zustimmung des Schuldners braucht er zur Verwertung. Vor der Bindung an ein Angebot klären Sie die Verfahrensart, die Abschlussbefugnis und die nötigen Genehmigungen. Für jede Rechtsgrundlage sind Haftungsausnahmen gesondert zu prüfen und vereinbarte Verpflichtungen sowie Rechte Dritter bleiben eigene Prüfpunkte.
Eine Übersicht über die typischen Verkaufsprozesse bietet unsere Schwerpunktseite zu Share Deal und Asset Deal.